Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz müssen Gefahren immer direkt an der Quelle beseitigt oder entschärft werden. Hierbei handelt man nach dem TOP-Prinzip. Sollten Technische Maßnahmen und Organisatorische Maßnahmen nicht den gewünschten Schutz der Mitarbeiter erzielen, kommt die Personenbezogene Maßnahme zum Einsatz. Die persönliche Schutzausrüstung bewahrt Sie und Ihre Mitarbeiter vor Verletzungen. Informieren Sie sich bei uns über diese Maßnahme, wir beraten Sie gern, auch vor Ort!